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Hier finden Sie wichtige und interessante Daten und Fakten über die Marktgemeinde Lichtenau und die Ortsteile sowie das Grußwort von Herrn Bürgermeister Markus Nehmer.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie hier eine Einsicht in die Struktur der Gemeindeverwaltung, eine Übersicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie wichtige Hinweise zu allen Lebenslagen und Dienstleistungen. Des Weiteren finden Sie Informationen über die Mitglieder des Gemeinderates sowie der Ausschüsse und unser Mitteilungsblatt.
Hier erhalten Sie Einblicke in die Bereiche der Bildungseinrichtungen, der Jugend- und Seniorenangebote sowie alles rund um das Thema Wohnen und Bauen in Lichtenau.
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Als überwachungsbedürftig gelten technische Anlagen, von denen eine besondere Gefahr für Beschäftigte und die Allgemeinheit ausgeht. Mögliche Schadensfälle sind beispielsweise Explosionen von Dampfkesseln oder Druckbehältern, Brände in Chemieanlagen und -lagern oder Aufzugsabstürze. Diese gilt es zu vermeiden.
Aus diesem Grund enthält das Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen bzw. die Betriebssicherheitsverordnung unter anderem Vorgaben zu den notwendigen Prüfungen, die teilweise vor Inbetriebnahme, in regelmäßigen Abständen, nach Umbauten oder Unfällen durchgeführt werden müssen. Je nach Anlagentyp ist zudem eine Erlaubnis durch das Gewerbeaufsichtsamt vor der Inbetriebnahme erforderlich.
Die Einzelheiten sind im Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen bzw. in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt. Das Gewerbeaufsichtsamt überwacht die Einhaltung dieser Vorgaben