Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Beteiligungsbericht, Bereitstellung durch Kommune

Gemeinden, Landkreise und Bezirke müssen jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts erstellen, wenn ihnen mindestens fünf Prozent der Anteile eines Unternehmens gehören.

Aufgrund der Bestimmungen des Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat jede Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn die Beteiligungsquote mindestens 5% beträgt. Gleiches gilt für jeden Landkreis gemäß Art. 82 Abs. 3 Landkreisordnung (LKrO) und für jeden Bezirk gemäß Art. 80 Abs. 3 Bezirksordnung (BezO).

Schwerpunkte der Berichterstattung sollen dabei Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks gemäß Art. 87 GO (bzw. Art. 75 LKrO oder Art. 73 BezO), die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Gesellschaftsorgane, die Bezüge der einzelnen Mitglieder des geschäftsführenden Unternehmensorgans gemäß Art. 94 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GO (bzw. Art. 82 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 LKrO oder Art. 80 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BezO), die Ertragslage und die Kreditaufnahme sein.

Der Beteiligungsbericht der Gemeinde, des Landkreises oder des Bezirks dient nicht der Steuerungsfunktion, sondern soll dafür sorgen, dass die Erfüllung kommunaler Aufgaben trotz privatrechtlicher Ausgliederungen für die Kommune und für die Bürgerinnen und Bürger transparent bleibt.

  • Art. 94 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 87 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Art. 82 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 75 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)
  • Art. 80 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)
  • Art. 73 Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung - BezO)

Markt Lichtenau - Geschäftsleitung

AdresseMarkt Lichtenau - Geschäftsleitung
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Balles, ThomasAmtsleiter
09827 9211-1609827 9211-16
09827 9211-3309827 9211-33

GeschäftsleitungOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)