Rechtsreferendare, Personalverwaltung und Organisation der Ausbildung
Der Vorbereitungsdienst hat das Ziel, die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut zu machen und dadurch in die Verwirklichung des Rechts einzuführen. Am Ende der Ausbildung sollen die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare in der Lage sein, in der Rechtspraxis, soweit erforderlich nach einer Einarbeitung, eigenverantwortlich tätig zu sein und den vielseitigen und wechselnden Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden.
Die Regierungen leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks während der viermonatigen Ausbildung bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, die mindestens einen Beamten/eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt beschäftigt, einer Regierung, einem Bezirk oder einem Landesamt des Geschäftsbereichs des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie während des dreimonatigen Pflichtwahlpraktikums in den Berufsfeldern "Verwaltung", "Wirtschaft", "Arbeits- und Sozialrecht" oder "Steuerrecht" und nach Beendigung der Ausbildung bis zu ihrem Ausscheiden.
Alternativ kann die viermonatige Ausbildung bei der Öffentlichen Verwaltung auch für die Dauer von bis zu zwei Monaten bei einem Verwaltungsgericht, einem Sozialgericht oder einem Finanzgericht absolviert werden. Eine Ausbildung unmittelbar im Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ist nur während des Pflichtwahlpraktikums möglich. Weiterhin besteht die Möglichkeit, während der ersten beiden Monate der Verwaltungsstation (einschließlich des letzten Monats der Justizstation) sowie alternativ während der Rechtsanwaltsstation das verwaltungswissenschaftliche Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaft Speyer unter Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst zu absolvieren.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte leiten die Gesamtausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare ihres Bezirks, soweit nicht die jeweilige Regierung zuständig ist. Die zuständige Regierung leitet den Vorbereitungsdienst insbesondere während der Verwaltungsstation sowie ggf. während des Pflichtwahlpraktikums oder des Speyer-Semesters. Ihr obliegt als personalverwaltende Stelle auch die Zuweisung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare zu den oben genannten Stellen.
- §§ 44 ff. Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)
- Ausbildung der Rechtsreferendare - Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung