Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Kirche
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Burg Lichtenau

Wohnsitz, Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.

Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben, wird im Melderecht zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung unterschieden. Wohnungen im Ausland bleiben bei der Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung unberücksichtigt, auch wenn sie objektiv die Kriterien einer Hauptwohnung erfüllen würden.

Die Hauptwohnung von alleinstehenden Personen ist die Wohnung, die im Zeitraum eines Jahres vorwiegend von Ihnen benutzt wird. Führt der Vergleich der Aufenthaltszeiten in den jeweiligen Wohnungen zu keinem eindeutigen Ergebnis, kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt. Wesentliche Kriterien hierfür können sein: Die Art der Wohnung, persönliche Bindungen oder gesellschaftliche Aktivitäten (z.B. die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen).

Hauptwohnung einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Ehe- bzw. Lebenspartner oder der Familie.

Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Personen, die dauernd getrennt leben, gelten die gleichen Kriterien wie für alleinstehende Personen.

Bei Minderjährigen ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung der Personensorgeberechtigten. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Sorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. Bei einem entsprechenden Antrag gilt dies auch für Personen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die in einer Einrichtung für behinderte Menschen leben. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.

Sie haben mindestens zwei Wohnungen im Bundesgebiet.

Ausschlaggebende Kriterien für die Bestimmung einer Haupt- oder Nebenwohnung können, neben der zeitlichen Nutzungsdauer, sein: Alter, Familienstand, Arbeitsstelle, familiäre Bindungen, der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen.

Die endgültige Entscheidung wird durch die Meldebehörde getroffen, die gegebenenfalls die von Ihnen gemachten Angaben überprüft.

Wenn sich Ihre Hauptwohnung ändert, müssen Sie dies innerhalb von zwei Wochen nach dieser Änderung der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.

keine

  • ggf. Bestätigungen des Arbeitgebers über Arbeitszeiten (Aufenthalt am Ort)
  • ggf. Fahrtenbuch
  • ggf. weitere (persönliche) Unterlagen, die eine Beurteilung zulassen, welche Wohnung überwiegend genutzt wird

  • §§ 21 und 22 Bundesmeldegesetz (BMG)

Markt Lichtenau - Bürgerbüro / Ordnungsamt

AdresseMarkt Lichtenau - Bürgerbüro / Ordnungsamt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Klein, ElkeSachbearbeiterin
09827 9211-1209827 9211-12
09827 9211-3309827 9211-33
Heiden, DeniseSachbearbeiterin
09827 9211-1109827 9211-11
09827 9211-3309827 9211-33
Gergert, NataliaSachbearbeiterin
09827 9211-1309827 9211-13
09827 9211-3309827 9211-33

Bürgerbüro / OrdnungsamtOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)