Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Obstbrenner/Obstbrennerin, Informationen zur Berufsausbildung

Sie können sich über die Berufsausbildung und Abschlussprüfung zum/zur landwirtschaftlichen Brenner/in (Spezialbereich: Obstbrenner/in) informieren.

Ziel der Bildungsmaßnahme

Umweltschonende und qualitätsorientierte Erzeugung von Rohstoffen und Herstellung hochwertiger Edelbrände sowie die Vorbereitung auf die Berufsabschlussprüfung.

Form der Bildungsmaßnahme

Das Bildungsangebot umfasst 6 Kurswochen in Vollzeit, die auf 2 Winterhalbjahre verteilt sind. Die Seminare bauen auf bereits vorhandene Erfahrungen bei der Herstellung von Edelbränden auf. Die Inhalte orientieren sich nach den Bedürfnissen der Praxis. Sie setzen eigenes Engagement in Theorie und Praxis voraus und gehen davon aus, dass bestimmte Teile der Fortbildung auf dem Teilnehmerbetrieben eigenverantwortlich vertieft werden.

Umfang und Inhalte

240 Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis

Themenschwerpunkte

  • Umweltschonende Erzeugung qualitativ hochwertiger Rohstoffe für die Herstellung von Bränden
  • Herstellen von Destillaten mit Brennereitechnik
  • Sensorische Beurteilung von Bränden
  • Betriebliche Analytik
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen, Zollrechtliche Vorschriften, Hygieneverordnung
  • Produktgestaltung und Vermarktung

  • 4,5 Jahre Brennerfahrung als Brennerin/Brenner im Haupt- oder Nebenberuf
  • Inhaber oder Mitbetreiber einer Abfindungs- oder Verschlussbrennerei

Anmeldung bis 1. Septemper 2025
Nächster Beginn: voraussichtlich Januar 2026

1.200 € Lehrgangsentgelt (ohne Übernachtung und Verpflegung)

Prüfungsgebühr: 180 EUR bei Teilnahme an der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Brenner/in, Zulassung nach § 45 Abs. 2 BBiG

  • Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
  • Verordnung über die Durchführung der Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Prüfungsordnung Berufsbildung – Landwirtschaft und Hauswirtschaft – LHBPO)
  • Bayerisches Gesetz zur nachhaltigen Entwicklung der Agrarwirtschaft und des ländlichen Raumes (Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz - BayAgrarWiG)
  • Verordnung über Zuständigkeiten für die Berufsbildung in der Landwirtschaft und in der Hauswirtschaft (Zuständigkeitsverordnung-BerufsbildungLw/Hw – ZustVBLH)

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

AdresseBayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
An der Steige 15
97209 Veitshöchheim
+49 931 9801-0+49 931 9801-0
+49 931 9801-3100+49 931 9801-3100

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)