Tiere, Meldung von Bestandsveränderungen und Anzeige von Tier- und Bestandsdaten
Tierbestandsveränderungen wie Geburt, Zugang, Abgang, Tod, Schlachtung usw. müssen nach Viehverkehrsverordnung gemeldet sowie Tier-, Bestands- und Gesundheitsdaten angezeigt und gespeichert.
Die Herkunftssicherung, die Überwachung des Viehverkehrs im Rahmen der Viehverkehrsverordnung und die Rückverfolgbarkeit eines Rindes im Fall eines Tierseuchenausbruchs sind wichtige Ziele der Zentralen Datenbank (ZDB). Um diese zu erreichen, umfasst das Meldesystem
- die Registrierung eines Tieres in der ZDB mit der
- Ersterfassung für Tiere, die vor dem 26.09.1999 geboren sind,
- Geburtsmeldung seit dem 26.09.1999
- EU-Einfuhr und Import aus Drittländern seit dem 26.09.1999
- die Bewegungsmeldungen (Zu- und Abgang) und
- die Meldung des Tierendes
- Schlachtung, Importschlachtung
- Todmeldung (Verendung/Hausschlachtung)
- Ausfuhr
Die HIT-Datenbank ist im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Auftrag der Bundesländer eingerichtet worden. Das Programm ist unter der Internet-Adresse www.hi-tier.de aufzurufen.
In der HIT-Datenbank können Meldungen schnell und günstig durchgeführt, Korrekturen vorgenommen und Meldekettenfehler (Vorgänge) online bearbeitet werden. Darüber hinaus kann auf ein aktuell geführtes Bestandsregister mit Angabe der GVE-Werte und Gesundheitsinformationen sowie auf eine Geschlechts- und Altersstatistik zu einem Stichtag bzw. über einen Zeitraum zugegriffen und der Lebenslauf eines Tieres überprüft werden. Für die Abgabe von Meldungen ist es erforderlich, dass der Meldepflichtige bei der für seinen Betrieb zuständigen Stelle eine Registriernummer beantragen muss.
- § 27 ff. Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
- Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten (Zirkusregisterverordnung - ZirkRegV)
- Fischseuchenverordnung
- Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
- Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)