Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Gesellschaftsverzeichnis, Beantragung der Eintragung einer Kapitalgesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", "Innenarchitekt/-in", "Landschaftsarchitekt/-in" und "Stadtplaner/-in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
    • mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
    • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner

Der Antrag ist ausschließlich online bei der Bayerischen Architektenkammer zu stellen.

kein

Eintragung: 1.000,00 EUR

  • Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung
  • Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister

  • Art. 8 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
  • Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer

Bayerische Architektenkammer

AdresseBayerische Architektenkammer
Waisenhausstr. 4
80637 München
+49 89 139880-0+49 89 139880-0
+49 89 139880-55+49 89 139880-55

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)