Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Trennung und Scheidung, Beratung

Mütter und Väter, die für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben, haben im Falle der Trennung oder Scheidung ein Recht auf Beratung.

Die Beratung soll helfen, ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, Konflikte in der Familie zu bewältigen und die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen.

Im Falle von Trennung und Scheidung steht bei der Beratung das Bestreben im Vordergrund, dass die von der elterlichen Trennung und Scheidung betroffenen Kinder mit ihren Bedürfnissen nicht aus dem Blick der Eltern geraten. Die Eltern sollen bei der Gestaltung ihrer verantwortlichen Elternschaft trotz Trennung und Scheidung unterstützt und befähigt werden. Bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist das betroffene Kind oder der Jugendliche angemessen zu beteiligen.

 Das Beratungsangebot richtet sich an alle Mütter und Väter, die für ein Kind oder Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.

Wenn Sie Beratung benötigen, wenden Sie sich an eine Ehe- und Familienberatungsstelle, Erziehungsberatungsstelle oder die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

Die Beratung kann von Vätern und Müttern kostenfrei in Anspruch genommen werden.

  • § 17 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Landratsamt Ansbach

AdresseLandratsamt Ansbach
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
+49 981 468-0+49 981 468-0
+49 981 468-1119+49 981 468-1119

Ehe- und Familienberatungsstellen

Erziehungsberatungsstellen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)