Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Beantragung

Wenn Sie keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen. Diese unterstützt auf dem Weg in eine Ausbildung.

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie

  • nach Ihrer Schulzeit keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten oder
  • Ihre Ausbildung abgebrochen haben.

Wie lange Ihre BvB dauert, richtet sich nach Ihren Voraussetzungen und Zielen. In der Regel sind es bis zu 12 Monate. In dieser Zeit lernen Sie im Unterricht und in der Praxis. Sie üben zum Beispiel Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, stärken Ihre Kompetenzen für den Berufsalltag und probieren Tätigkeiten aus mehreren Berufen aus. Außerdem absolvieren Sie Praktika in Betrieben. So lernen Sie verschiedene Arbeitswelten kennen und können herausfinden, welcher Beruf zu Ihnen passt.

Falls Sie Ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben, können Sie in der BvB außerdem einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss nachholen.

Während einer BvB können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten werden in der Regel übernommen.

  • Sie sind nicht mehr vollzeitschulpflichtig.
  • Sie benötigen Unterstützung beim Einstieg in Ihre Berufsausbildung. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie:
    • noch nicht die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung haben,
    • keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten,
    • Ihre Ausbildung abgebrochen haben oder
    • keinen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss haben.

Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme möglich, sofern diese für Ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.

Mit einer Behinderung können Sie an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn durch die BvB

  • Ihr individueller Förderbedarf abgedeckt werden kann und
  • Ihre Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten zusätzliche Voraussetzungen:

  • Sie dürfen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen oder
  • die Ausländerbehörde kann Ihnen grundsätzlich erlauben, zu arbeiten. Für die Teilnahme an der BvB muss die Erlaubnis noch nicht vorliegen.
  • Sie sollten das Sprachniveau B1 und schulische Kenntnisse besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.
  • Falls Ihr Asylverfahren noch läuft, müssen Sie zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland leben.
  • Falls Sie eine Duldung haben, muss Ihre Abschiebung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 9 Monaten ausgesetzt sein.

Ob sich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) für Sie eignet, wird in einem Beratungsgespräch geklärt.

  • Vereinbaren Sie einen Termin für das Beratungsgespräch.
    • Wenden Sie sich dafür an die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit. Alternativ können Sie den Beratungstermin telefonisch über die Hotline der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.
    • Wenn Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters sind, vereinbaren Sie den Beratungstermin dort.
  • In dem Beratungsgespräch klären Sie gemeinsam, ob Sie für die Teilnahme an einer BvB in Frage kommen. Falls ja, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt.
  • Vor Ihrer Teilnahme an der BvB übermitteln Sie der Agentur für Arbeit die erforderlichen Unterlagen. Nutzen Sie dazu den Upload-Service auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

Es gibt keine Frist.

(0 bis 1 Monate Gegen Bescheide der Sozialbehörden können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.)

Es fallen keine Kosten an.

Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Schulzeugnis (in der Regel das jüngste)
    • falls Sie keinen Schulabschluss haben: Nachweis über das Ende Ihrer Vollzeitschulpflicht
    • falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben: Aufenthaltstitel

    Gegebenenfalls werden Ihnen im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter weitere erforderliche Unterlagen genannt.

  • § 56 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
  • §§ 63 bis 64 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
  • §§ 51 bis 54 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg

AdresseAgentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg
Schalkhäuser Str. 40
91522 Ansbach
+49 981 182-0+49 981 182-0
+49 981 182-456+49 981 182-456

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)