Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Ärztliche Behandlung, Informationen zur Kostenübernahme

Als gesetzlich krankenversicherte Person haben Sie einen Anspruch auf ärztliche Behandlungen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie im Bedarfsfall Anspruch auf eine ärztliche Behandlung. Dabei soll die Behandlung immer ausreichend, zweckmäßig und erforderlich sein. Sie dient der

  • Verhütung,
  • Früherkennung und
  • Therapie

von Krankheiten.

Zur ärztlichen Behandlung gehören auch Hilfeleistungen anderer Personen, sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt dies anordnet.

Sie können dabei alle Ärztinnen und Ärzte aufsuchen, die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen sind. Das können zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte oder Fachärztinnen und Fachärzte in

  • medizinischen Versorgungszentren,
  • Praxen oder
  • ambulanten Einrichtungen sein.

Wenn Sie eine medizinische Behandlung benötigen, ist zumeist Ihre Hausarztpraxis Ihre erste Anlaufstelle.

  • Sie sind gesetzlich krankenversichert.

In der Regel fallen für die ärztliche Behandlung keine Kosten an. Für Therapien, Medikamente, Hilfsmittel  oder Fahrkosten können Zuzahlungen entstehen.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • elektronische Gesundheitskarte (eGK)
    • Behandlungsschein

  • § 28 Absatz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)