Studium, Beratung durch die Hochschule
Die Studienberatung an den staatlichen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technischen Hochschulen und Kunsthochschulen wird durch zentrale Beratungsstellen sowie durch die Studienfachberatung auf Fachbereichsebene wahrgenommen. Die Hochschulen haben auch einen Beauftragten für Studierende mit Behinderung. Er steht als Ansprechpartner für behinderte Studieninteressenten und Studierende zur Verfügung, wirkt bei der studienvorbereitenden, studienbegleitenden und berufsvorbereitenden Beratung mit und setzt sich ggf. für den Ausgleich von Nachteilen beim Studium und bei den Prüfungen behinderter Studierende ein.
Die zentralen Beratungsstellen nehmen folgende Aufgaben wahr:
- Information über allgemeine Studienbedingungen und Studienmöglichkeiten an der Hochschule, insbesondere über Studieninhalte, Studiendauer, Studienabschlüsse, Prüfungsangelegenheiten, Zulassungsvoraussetzungen und -beschränkungen;
- studienvorbereitende Orientierung in Schulen, die eine Berechtigung zum Hochschulstudium verleihen;
- Beratung in persönlichen Angelegenheiten (psychologische Beratung);
- Beratung in sozialen Angelegenheiten und in Fragen der finanziellen Förderung.
Zeitweise stehen in den Räumen der zentralen Beratungsstellen auch Berufsberater/innen der Agenturen für Arbeit für eine Unterrichtung über berufsrelevante Aspekte einer akademischen Ausbildung zur Verfügung.
Die Studienfachberatung richtet sich speziell an die Studierenden eines betreffenden Fachbereichs während des gesamten Studienverlaufs. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung über Studienmöglichkeiten und Studientechniken in der jeweiligen Fachrichtung. Auswahl und Belegung von Lehrveranstaltungen (Studienplangestaltung), Studienerfolgskontrollen, Prüfungsvorbereitung, Möglichkeiten des Aufbau- und Ergänzungsstudiums.
Ausländische Studierende werden an den Hochschulen von Akademischen Auslandsämtern umfassend betreut und beraten.