Statistik online, Datenerhebung über das Internet
Mit dem "Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung" vom 1. August 2013 wurde das Bundesstatistikgesetz (BStatG) geändert. § 11a BstatG verpflichtet die öffentliche Verwaltung seitdem dazu, Statistikdaten mittels elektronischer Meldeverfahren zu erheben. Unternehmen und Betriebe sind künftig aufgefordert, ihre Angaben über die vom Bayerischen Landesamt für Statistik bereitgestellten, elektronischen Meldeverfahren zu übermitteln.
Die Erhebung und Aufbereitung von Statistiken sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse in einem integrierten Prozess unter Nutzung aller informationstechnischen und organisatorischen Möglichkeiten kann zur Entlastung der Auskunftspflichtigen wie auch der amtlichen Statistik beitragen. Im Idealfall werden die Daten bereits in digitalisierter Form geliefert und medienbruchfrei, also durchgehend elektronisch, weiterverarbeitet.
Das Bayerische Landesamt für Statistik bietet deshalb mit modernen Online-Erhebungsverfahren eine zusätzliche, kostengünstige und sichere Möglichkeit, sich über das Medium Internet an der Datenerhebung zu beteiligen. Es bietet drei unterschiedliche Onlinemeldemöglichkeiten für Sie als Auskunftspflichtigen an: IDEV, eSTATISTIK.core und die Datenübermittlung der amtlichen Schuldaten.
- Bayerisches Statistikgesetz (BayStatG)
- Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG)