Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Abwasserentsorgung, Beantragung einer Befreiung oder Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang

Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Entwässerungseinrichtung gewährleistet eine ordnungsgemäße öffentliche Abwasserentsorgung.

Sofern Ihre Gemeinde dies in ihrer Entwässerungssatzung so vorgesehen hat, müssen Grundstücke, die durch Kanäle einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung erschlossen werden, in der Regel auch an diese Einrichtung angeschlossen werden und sie nutzen. Diese Verpflichtung wird als sog. Anschluss- und Benutzungszwang bezeichnet.

Die Möglichkeit, aus Gründen des öffentlichen Wohls eine solche Verpflichtung gegenüber Grundstückseigentümern anzuordnen, ist in der Gemeindeordnung (GO) gesetzlich geregelt. Artikel 24 Abs. 1 Nr. 2 GO gestattet den (nach dem Bayerischen Wassergesetz zur Abwasserbeseitigung verpflichteten) Gemeinden, diese Aufgabe unter Nutzung dieses Weges zu erfüllen. Diese Vorschrift bildet die Grundlage für entsprechende ortsrechtliche Regelungen in den gemeindlichen Entwässerungssatzungen zur Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwangs.

Unter gewissen Voraussetzungen können Grundstückseigentümer aber auch ganz oder teilweise vom Anschluss- oder Benutzungszwang befreit werden. Die Voraussetzungen dazu sind in der Regel in den örtlichen Entwässerungssatzungen genauer geregelt.

Näheres zu diesem Themenbereich erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.

  • Art. 34 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
  • Gemeindliche Entwässerungssatzungen (EWS)

Markt Lichtenau - Bauamt

AdresseMarkt Lichtenau - Bauamt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33

Moezer, BirgitSachbearbeiterin
09827 9211-2409827 9211-24
09827 9211-3309827 9211-33
Kranz, JuliaSachbearbeiterin
09827 9211-2509827 9211-25
09827 9211-3309827 9211-33
Dietrich, ChristianAbteilungsleiter
09827 9211-2309827 9211-23
09827 9211-3309827 9211-33

BauamtOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

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