Altersversorgungseinrichtungen, Informationen zur Geschäftsführung und Vertretung
Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen, die für ihre Mitglieder und Versicherten Leistungen der Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung erbringen.
Als größte öffentlich-rechtliche Versorgungsgruppe in Deutschland ist die Bayerische Versorgungskammer Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum für berufsständische und kommunale Altersversorgung. Sie ist gesetzliche Vertreterin dieser Versorgungseinrichtungen. Das Geschäftsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet des Freistaats Bayern, bei einigen Versorgungseinrichtungen aufgrund von Staatsverträgen auch auf andere Bundesländer und bei drei bundesunmittelbaren Einrichtungen auf das gesamte Bundesgebiet.
Die Bayerische Versorgungskammer unterstützt die Verbände und Kammern der bei den Versorgungswerken versicherten Berufsgruppen, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Sozialpartner des öffentlichen Dienstes in Fragen der Alterssicherung.
Die Versorgungseinrichtungen der Bayerischen Versorgungskammer gehören zu den großen institutionellen Kapitalanlegern in Bayern.
- Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen (VersoG)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen (DVVersoG)
- VAAufsG - Beaufsichtigung der Versorgungsanstalt
- Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (SchfHwG)