Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Lichtenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Lichtenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Schifffahrtsstatistik, Übermittlung von monatlichen Daten zum Schiffs- und Güterverkehr in der Binnenschifffahrt

Fracht- oder Schiffsführerinnen und -führer oder deren bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter müssen monatlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Die monatliche Güterverkehrsstatistik der Binnenschifffahrt ist eine Primärerhebung, welche als Vollerhebung alle Lade- und Löschvorgänge von Schiffen, die in einen Hafen oder einen anderen Umschlagplatz ein- oder auslaufen, durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Befragt werden die Frachtführer, die Verfrachter, die Schiffsführer, die Absender und Empfänger oder deren örtlich bevollmächtigte Vertreter, z. B. Häfen, für alle Lade- und Löschvorgänge in deutschen Binnenhäfen. Da die Auskunftspflichtigen für die statistischen Ämter der Länder oft nur schwer erreichbar sind, werden zur Durchführung der Statistik häufig die Hafenverwaltungen als Übermittlungsstellen benannt. Diese Übermittlungsstellen haben die Aufgabe, die in ihrem Hafen anfallenden Daten zu sammeln und an das jeweilige Statistische Landesamt zu übermitteln. Die Angaben selbst werden von den Auskunftspflichtigen über sogenannte "Zählkarten" an die Übermittlungsstellen geliefert, wobei je nach Ladevorgang eine Ankunfts- oder eine Abgangszählkarte auszufüllen ist.

In der Binnenschifffahrtsstatistik wird der Güterumschlag in deutschen Binnenhäfen und die Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen erfasst. Beim Güterumschlag werden im Unterschied zur Beförderung die Transporte zwischen deutschen Binnenhäfen in beiden beteiligten Häfen (Ein- und Ausladehafen), also zweifach, gezählt. Ebenfalls enthalten sind die Ankünfte und Abgänge im so genannten Binnen-See-Verkehr. Hierzu zählen neben den Verkehren zwischen Binnenhäfen im In- und Ausland, bei denen die Seegrenze überschritten wird, auch die Verkehre zwischen Binnenhäfen und deutschen Küstenhäfen, bei denen die Seegrenze nicht überschritten wird. Einbezogen sind alle Schiffe, soweit sie der kommerziellen Güterbeförderung dienen. Kommerziell bedeutet, dass mit dem Transport eine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Der Durchgangsverkehr (Transit) wird separat erfasst.

Nicht erfasst werden Wasserfahrzeuge, die ausschließlich als Schlepp- oder Zugkraft eingesetzt werden, oder einen Hafen nur zu Schutz- oder Sicherheitszwecken anlaufen. Ebenfalls nicht in die Binnenschifffahrtsstatistik einbezogen werden Leichterungen auf freier Strecke zur Verringerung des Tiefgangs des ausladenden Schiffs, der Verkehr von Schiffen zu Zwecken der Fischerei, des Wasserbaus oder der Nassbaggerei, sofern das Baggergut nicht Gegenstand des Handels ist. Gleiches gilt für den Verkehr von Fahrgastschiffen mit oder ohne Güterladung, den Fährverkehr, den Verkehr zur Versorgung von Schiffen, den Verkehr von Schiffen zwischen den Anlegestellen eines Hafens oder zwischen den Häfen einer politischen Gemeinde (= Ortsverkehr) sowie für Verkehre, die auf dem Rhein oberhalb von Neuburgweier zwischen französischen Häfen oder zwischen diesen und dem Hafen Basel stattfinden. Ausnahmen vom Ortsverkehr bestehen für einige ausgewählte Häfen (u. a. Duisburg).

Erhoben werden Güter- und Containermerkmale (Güterart, Gefahrgut, Menge in Tonnen, Containerart, Anzahl der Container, Lade- und Löschhafen) sowie Schiffsmerkmale (Flagge/Registrierstaat, Tragfähigkeit, Schiffsgattung) und Fahrtmerkmale (Ankunfts-, Abgangs- oder Durchfahrtsdatum, Fahrtroute, Meldehafen).

Ziel der Statistik ist die Ermittlung der Güterbeförderung auf den deutschen Binnenwasserstraßen sowie des Güterumschlags in den deutschen Binnenhäfen. Die Ergebnisse dienen der Gewinnung zuverlässiger, umfassender, differenzierter, aktueller und bundesweit vergleichbarer Daten und damit u. a. als Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen und Maßnahmen der obersten Verkehrsbehörden des Bundes und der Länder sowie der Institutionen der Europäischen Union. Insbesondere verkehrspolitische Planungen und Maßnahmen sowie wirtschaftliche und rechtliche Regelungen in der Binnenschifffahrt basieren auf fundierten Kenntnissen über Menge und Struktur der in Deutschland auf Binnenwasserstraßen beförderten Güter. Hauptnutzer der Statistik sind neben dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie EUROSTAT, Verbände, Unternehmen, Reedereien und Partikuliere, die Binnenwasserstraßen und Binnenhäfen für Zwecke des Gütertransports nutzen. Weitere wichtige Nutzergruppen sind entsprechende Verbände und Vereinigungen anderer Verkehrsträger. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nutzt die Ergebnisse insbesondere für Zwecke der Infrastrukturplanung und Verkehrssteuerung. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Binnenschifffahrtsstatistik vierteljährlich an EUROSTAT zur Integration in die europäische Verkehrsstatistik geliefert. Ein weiterer Empfänger der Ergebnisse ist die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg.

EVAS: 46231

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Da die Auskunftspflichtigen für die statistischen Ämter der Länder oft nur schwer erreichbar sind, werden zur Durchführung der Statistik häufig die Hafenverwaltungen als Übermittlungsstellen benannt. Diese Übermittlungsstellen haben die Aufgabe, die in ihrem Hafen anfallenden Daten zu sammeln und an das jeweilige Statistische Landesamt zu übermitteln.

Die Befragung erfolgt schriftlich mit Hilfe einer Zählkarte. Je nach technischer Ausstattung der Hafenbehörden ist auch eine elektronische Erfassung und Übermittlung der benötigten Angaben möglich.

Bayernweite Ergänzung

Die Befragung erfolgt schriftlich mit Hilfe einer Zählkarte. Je nach technischer Ausstattung der Hafenbehörden ist auch eine elektronische Erfassung und Übermittlung der benötigten Angaben mittels IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) oder anderweitig elektronisch möglich.

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

kostenfrei

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

  • § 2 Absatz 1 Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG)
  • § 3 Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG)

Bayerisches Landesamt für Statistik

AdresseBayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131+49 911 98208-6131

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)