Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Lichtenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Lichtenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Erhebung nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen, Übermittlung von Daten

Unternehmen und Betriebe, die nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen findet alle zehn Jahre als Vollerhebung statt. In den dazwischenliegenden Jahren wird die Erhebung jährlich in kleinerem Umfang (Stichprobe) durchgeführt. Diese Beschreibung bezieht sich auf die Vollerhebung.

Die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen und Betrieben. Wenn Sie im Herstellerregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sind und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen statistischen Amt.

Sie müssen über die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen Auskunft erteilen, die Sie mit Ware befüllt erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.

Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen und Betriebe.

Welche Unternehmen und Betriebe sind im Berichtskreis der Erhebung?

Bei der Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen handelt es sich um eine Vollerhebung. Alle zehn Jahre wird der volle Berichtskreis befragt. Der Berichtskreis umfasst alle Unternehmen und Betriebe, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (siehe § 15 Absatz 1 Satz 1 Verpackungsgesetz) erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen (Hersteller gemäß § 3 Absatz 14 Verpackungsgesetz).

Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt

Auskünfte über die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen für ein bestimmtes Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung startete mit dem Berichtsjahr 2023 und wiederholt sich im Abstand von zehn Jahren.

Inhalte der Befragung

Zur Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Materialart und Menge der Verpackungen, die erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht wurden,
  • Menge und Entsorgung zurückgenommener Verpackungen,
  • Mehrwegverpackungen auch: Anzahl der Umläufe (Nutzungszyklen) und als Abfall ausgesonderte Verpackungen,
  • Einweg-Getränkeverpackungen auch: Rezyklatanteil.

Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?

Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach der EU-Verpackungsrichtlinie. Die EU fordert ausführliche Nachweise über den Verbrauch und die Entsorgung von Verpackungen. Außerdem unterstützen die Ergebnisse aus der Erhebung die politische Entscheidungsfindung zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.

EVAS: 32183

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.

kostenfrei

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • § 14 Umweltstatistikgesetz (UStatG)

Bayerisches Landesamt für Statistik

AdresseBayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131+49 911 98208-6131

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)