Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Lichtenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Lichtenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Statistik der Ausgaben und Einnahmen, Übermittlung von vierteljährlichen Daten über Kassenergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte

Kommunale Kernhaushalte bzw. kameral/doppisch buchende Extrahaushalt müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Allgemeine Angaben

Die Statistik erfasst die Ausgaben und Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts. Dieser setzt sich aus den Kern- und Extrahaushalten des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) und der Sozialversicherung (Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit) sowie den Finanzanteilen der Europäischen Union zusammen. Bei den Extrahaushalten handelt es sich um öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 zum Sektor Staat zählen.

Grundgesamtheit

Dargestellt werden alle Bestandteile auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts: 1) Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung; 2) Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung. 3) Darüber hinaus zählen zum Öffentlichen Gesamthaushalt auch die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile), die weder den Kern- noch den Extrahaushalten noch den einzelnen Ebenen, sondern nur dem Gesamtaggregat zugeordnet werden können.

Zu den Gemeindeverbänden gehören die Landkreise, die Ämter, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden sowie die Bezirksverbände.

Die Sozialversicherung umfasst die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die allgemeine Rentenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die gesetzliche Unfallversicherung.

Als Extrahaushalte werden alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bezeichnet, die nach den Kriterien des ESVG 2010 dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Beispiele für Extrahaushalte sind ausgegliederte Landes- oder Kommunalbetriebe für Straßenbau/Straßenwesen, ausgegliederte öffentliche Hochschulen, medizinische Dienste der Krankenkassen oder die im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Abwicklungsanstalten (Bad Banks).

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Die Erhebung der Daten zur Kassenstatistik erfolgt vierteljährlich jeweils 14 Tage nach Quartalsende.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die vierteljährlichen Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts spiegeln die Struktur der Einnahmen und Ausgaben (bzw. Ein- und Auszahlungen oder Erträge und Aufwendungen) der Körperschaften der öffentlichen Haushalte sowie der nach ESVG 2010 zum Sektor Staat zählenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wider. Erfasst werden:

  • für die Kernhaushalte der staatlichen Ebene:
    • die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen nach dem Kassenergebnis entsprechend dem festgelegten Gruppierungsplan;
    • die Bauausgaben nach Aufgabenbereichen;
  • für die Kernhaushalte auf kommunaler Ebene:
    • die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen oder die Aus- und Einzahlungen, jeweils nach Arten entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik;
    • die Ausgaben oder Auszahlungen für soziale Sicherung sowie die Ausgaben oder Auszahlungen für Baumaßnahmen nach Aufgabenbereichen oder Produktgruppen entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik.
  • für die Kernhaushalte der Sozialversicherung:
    • die Ausgaben und Einnahmen auf der Grundlage der für eigene Zwecke dieser Körperschaften erstellten Rechnungsunterlagen in einer Gliederung, die eine Zuordnung zu den Gruppen des Gruppierungsplanes von Bund und Ländern gewährleistet.
  • für die Extrahaushalte:
    • die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen oder die Aufwendungen und Erträge sowie die Ausgaben für Investitionen nach Arten.
    • bei Hochschulen, die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen bzw. Aufwendungen, Erträge und Investitionsausgaben, in der Gliederung, die in der jeweils geltenden Fassung des Hochschulstatistikgesetzes vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414) festgelegt ist.

Nutzerbedarf

Die vierteljährliche Kassenstatistik des Öffentlichen Gesamthaushalts ist die aktuellste Statistik über die öffentlichen Finanzen. Die Veröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder liefern wichtige Basisdaten für die Berichterstattung zur stabilitätsorientierten Finanzpolitik der EU-Mitgliedsstaaten (Stabilitätspakt). Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die obersten Behörden des Bundes und der Länder, vor allem Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerien und das Bundesministerium für Bildung und Forschung; der Stabilitätsrat, die Deutsche Bundesbank, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, Rechnungshöfe und kommunale Spitzenverbände sowie – mittelbar über die Datenlieferungen an die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) – die EU-Kommission.
 

EVAS: 71517

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Alle Kern- und Extrahaushalte erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.

Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

kostenfrei

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • § 3 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)

Bayerisches Landesamt für Statistik

AdresseBayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131+49 911 98208-6131

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)