Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Schuldenstatistik, Übermittlung von jährlichen Daten über Schulden der Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der Sozialversicherung sowie der Kernhaushalte der Sozialversicherung

Die kommunalen Kernhaushalte bzw. kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte müssen Daten über Schulden an das Statistische Landesamt übermitteln.

Allgemeine Angaben

Die Schuldenstatistik erhebt in tiefer Gliederung die Schulden und weiteren Verpflichtungen der Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/ Gemeindeverbände und der Sozialversicherung sowie der Kernhaushalte der Sozialversicherung.

Grundgesamtheit

Die Erhebungseinheiten sind die die Träger der Sozialversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und die Fonds, Einrichtungen und Unternehmen des Sektors Staat (inklusive der Extrahaushalte der Sozialversicherung und der staatlichen Hochschulen).

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Der Berichtszeitpunkt für Bestandsgrößen (z. B. Stand der Kassenkredite) ist jeweils der 31. Dezember des aktuellen Berichtsjahres. Für Stromgrößen (z. B. Zu- und Abgänge) läuft der Berichtszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. des Berichtsjahres.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die Statistik über die Schulden der Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/ Gemeindeverbände und der Sozialversicherung sowie der Kernhaushalte der Sozialversicherung ist eine jährliche Vollerhebung und berichtet über den Stand der Schulden, Schuldenaufnahmen, Schuldentilgungen und sonstige Schuldenbewegungen des Berichtsjahres.

Erhoben werden: Kassenkredite und Kredite nach Gläubigern und nach Ursprungslaufzeiten (bis einschließlich 1 Jahr, über 1 Jahr bis einschließlich 5 Jahre und mehr als 5 Jahre), Cash-Pooling unterteilt nach Verbindlichkeiten der Cash-Pool-Führer und der am Cash-Pool teilnehmenden Einheiten sowie Wertpapierschulden nach Arten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen, kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft, Energie-Einspar-Contracting, Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen, Schuldenübernahmen und Fälligkeiten nach Jahren.

Nutzerbedarf

Ausgehend von den durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erhobenen Angaben des nationalen Schuldenstandes auf Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) leitet sich die EU-weit vergleichbare Meldung für den Maastricht-Schuldenstand an Eurostat ab.

Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank (EZB), Eurostat, Bundes- und Länderministerien (vor allem die Finanzministerien), Stabilitätsrat zur Sicherung solider öffentlicher Haushalte, kommunale Spitzenverbände, Hochschulen und Wirtschaftsforschungsinstitute, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die Presse.

EVAS: 71328

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Alle entsprechenden Exrahaushalte erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.

Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

kostenfrei

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • § 5 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)

Bayerisches Landesamt für Statistik

AdresseBayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131+49 911 98208-6131

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)