Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Kirche
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Burg Lichtenau

Kommunaler Klimaschutz, Beantragung einer Förderung für Entwicklungskonzept klimaneutrale Kommune

Geben Sie Ihrer Kommune einen klaren Kurs in Richtung Klimaneutralität! Unsere Förderung unterstützt Kommunen beim Aufstellen eines Entwicklungspfads hin zu einer klimaneutralen Zukunft und macht auch erste Umsetzungsschritte möglich.

Zweck

Zweck der Zuwendung ist die Erstellung eines "Entwicklungskonzepts klimaneutrale Kommune", das den strategischen Pfad zur Klimaneutralität beschreibt. Das Konzept definiert auf Basis einer Bestandsaufnahme von Treibhausgasemissionen ein Zieldatum für die Klimaneutralität, benennt messbare Zwischenziele und entwickelt ein Bündel priorisierter Maßnahmen zur Emissionsminderung und unterstützt ein Umsetzungsvorhaben. 

Gegenstand

Entwicklungskonzept "Klimaneutrale Kommune"

- Erstellung eines Konzepts zum Erreichen der Klimaneutralität
- Begleitmaßnahmen (z. B. Info-Aktionen)
- Folgeantrag auf Umsetzungsvorhaben, das mindestens 50 % CO2 einspart

Förderhöhe: bis zu 50 %
maximal insgesamt: 200.000 €


Kommunen unter 2.000 Einwohnern bzw. interkommunale Zusammenschlüsse unter 5.000 Einwohnern erhalten 10 Prozentpunkte, finanzschwache Kommunen bekommen 20 Prozentpunkte mehr.
(Achtung: Eine Kombination beider Aufschläge ist nicht möglich.)

Hinweis: Bei einer zusätzlichen Förderung durch den Bund kann der Prozentsatz noch angepasst werden.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden bayerische Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke, deren Zweckverbände und andere Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen.

Zuwendungsfähige Kosten

Welche Kosten gefördert werden, hängt vom jeweiligen Fördergegenstand ab.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Sie erhalten einen prozentualen Anteil Ihrer förderfähigen Ausgaben als Zuschuss - wie hoch dieser Anteil und der maximale Betrag sind, richtet sich nach dem jeweiligen Fördergegenstand.

Hinweis: Bei einer zusätzlichen Förderung durch den Bund muss der Prozentsatz oft noch angepasst werden, da ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers an den Ausgaben vorzusehen ist (in Bayern 10 %).

Allgemeine Fördervoraussetzungen - kurz erklärt

  1. Projektstart erst nach Bewilligung
    Beginnen Sie erst mit dem Projekt, wenn der Förderbescheid vorliegt. Vorarbeiten auf eigenes Risiko sind ausgeschlossen.
  2. Keine Pflichtaufgaben
    Vorhaben, zu denen Ihre Kommune oder Dritte ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, können nicht gefördert werden.
  3. Finanzierung steht
    - Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein (z. B. Eigenanteil, weitere Zuschüsse).
    - Laufende Betriebs- und Unterhaltskosten trägt die Kommune selbst.
  4. Mindestgröße
    Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 10 000 € betragen.
  5. Anschaffungen
    Gefördert werden Anschaffungen nur, wenn sie in das Eigentum der Kommune übergehen und nicht gewerblich betrieben werden.
  6. Genehmigungen
    Holen Sie alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Zustimmungen (etwa von Grundstückseigentümer*innen) ein, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen.
  7. Zweckbindung
    Die geförderten Mittel und angeschafften Anlagen sind ausschließlich für das bewilligte Vorhaben zu nutzen. In der Regel gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren ab Inbetriebnahme; eine kürzere Frist ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen möglich.

Ausschlusskriterien:

  • Vorhaben, zu denen Ihre Kommune oder Dritte ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, können nicht gefördert werden.
  • Eine Zuwendung für die in Energieförderprogrammen des Freistaates Bayern erfassten Fördermaßnahmen (zum Beispiel Energieforschung, Energienutzungspläne, Energiecoaching, kommunaler Energiewirt) ist ausgeschlossen. 
  • Leistungen, die der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) dienen, sind nicht förderfähig.

So läuft Ihr Antrag ab - Schritt für Schritt

  1. Antrag online stellen
    Füllen Sie den Antrag auf der Fördermanagementplattform Bayern aus und senden Sie ihn ab.
  2. Weiterleitung an die richtige Stelle
    Die Plattform schickt Ihren Antrag automatisch an die zuständige Bezirksregierung. Bei Rückfragen meldet sich die Behörde direkt bei Ihnen.
  3. Zuwendungsbescheid erhalten
    Nach erfolgreicher Prüfung bekommen Sie Ihren Zuwendungsbescheid.
  4. Geld auszahlen lassen
    - Projekte über 100 000 €: Sie reichen nach Abschluss einen Verwendungsnachweis ein, der geprüft wird.
    - Projekte bis 100 000 €: Eine kurze Mitteilung, dass Ihr Vorhaben abgeschlossen ist, genügt (vereinfachtes Verfahren).
  5. Änderungen mitteilen
    Ändern sich nach Bewilligung die tatsächlichen Kosten, informieren Sie bitte sofort die Bewilligungsstelle - nur so kann der Zuschuss korrekt angepasst werden.

(Sie möchten mit Ihrem Projekt loslegen, bevor der Förderbescheid vorliegt? Dann brauchen Sie eine ausdrückliche Zustimmung zum "vorzeitigen Vorhabenbeginn" (Nr. 1.5.4 VV zu Art. 44 BayHO). So gehen Sie vor: Rechtzeitig beantragen- Stellen Sie den Antrag vor dem ersten rechtsverbindlichen Schritt (z. B. Auftrag unterschreiben, Bestellung auslösen).- Schreiben Sie dazu eine formlose E-Mail an Ihre zuständige Bewilligungsbehörde., Dringlichkeit begründen- Erläutern Sie, warum Sie nicht bis zum Förderbescheid warten können (z. B. enge Bau-/Ausschreibungsfristen, saisonale Arbeiten, Preisbindungen).- Beschreiben Sie kurz, welche Folgen es hätte, wenn sich das Vorhaben verzögert., Risiko kennen- Die Zustimmung ermöglicht nur den Start - sie ist keine Förderzusage.- Beginnen Sie trotzdem auf eigenes Risiko: Wird der Antrag später abgelehnt oder gekürzt, tragen Sie die Kosten selbst., Schriftliche Zustimmung abwarten- Legen Sie erst los, wenn Ihnen die behördliche Bestätigung schriftlich vorliegt.- Ausgaben, die vor diesem Datum entstehen, sind nicht förderfähig., Umfang beachten- Die Zustimmung gilt nur für das beantragte Vorhaben in der angegebenen Höhe.- Änderungen (z. B. neue Gewerke, höhere Kosten) müssen erneut genehmigt werden., Unterlagen beifügen- Aktueller Kosten- und Zeitplan- Gemeinderats-/Kreistagsbeschluss zum Projekt- Finanzierungskonzept (Eigenanteil gesichert). Befolgen Sie diese Schritte, bleibt Ihr Vorhaben trotz frühem Start förderfähig - und Sie vermeiden unangenehme Überraschungen bei der späteren Prüfung.)

Die Antragsfrist beträgt 4 Jahr(e). Anträge können zwischen 01.08.2026 und 31.12.2029 (Laufzeit der Förderrichtlinie) gestellt werden.

Es fallen keine Kosten an.

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 9 Monat(en) bis zu 18 Monat(en) zu rechnen.

n.v.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Projektbeschreibung: Kurz schildern, was Sie vorhaben und welches Ziel Sie damit verfolgen.
    • Ausgabengliederung und Finanzierungsplan: Übersicht der geplanten Ausgaben und Finanzierungsplan (Eigenanteil, andere Zuschüsse )
    • Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde: Schriftlich bestätigen, dass Sie mit dem Projekt noch nicht begonnen haben.
    • Erklärung zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: Angeben, ob Ihre Kommune zum Vorsteuerabzug (§ 15 UStG) berechtigt ist.
    • ggf. Nachweis der Finanzschwäche: Eine Bestätigung der Finanzschwäche durch die Kommunalaufsicht vorlegen.
    • Gremienbeschluss: Beschluss des zuständigen kommunalen Gremiums, dass das Vorhaben durchgeführt werden soll.
    • Erklärung zur Doppelförderung: Erklärung, dass Sie für dasselbe Projekt keine weiteren Landesmittel beantragen.
    • bei Folgeantrag auf investives Umsetzungsvorhaben: Zuwendungsbescheid Entwicklungskonzept: Zuwendungsbescheid Erstantrag Entwicklungskonzept klimaneutrale Kommune vorlegen.
    • bei Folgeantrag auf investives Umsetzungsvorhaben: Nachweis einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Umfang von mindestens 50 %: Benötigt werden der Wert der aktuellen CO2-Emissionen sowie ein Hersteller-Zertifikat oder unabhängige fachtechnische Messung der erwarteten CO2-Emissionen. Die Differenz muss mindestens 50 % betragen.
    • ggf. aktuelle Einwohnerbestätigung bzw. Meldebestandsauskunft: Eine aktuelle Bestätigung für "kleine Kommune bzw. interkommunaler Zusammenschluss" hochladen

  • Richtlinie zur "Förderung des kommunalen Klimaschutzes" im Bayerischen Klimaschutzprogramm (Förderrichtlinie Kommunaler Klimaschutz - KommKlimaFöR 2026)

Regierung von Unterfranken

AdresseRegierung von Unterfranken
Peterplatz 9
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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)