Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Statistik der Ausgaben und Einnahmen, Übermittlung von jährlichen Daten über Rechnungsergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren Extrahaushalte

Kommunale Kernhaushalte bzw. kameral/doppisch buchende Extrahaushalte müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Allgemeine Angaben

Die Statistik erfasst die Ausgaben und Einnahmen des kommunalen Kern- und Extrahaushalte. Bei den Extrahaushalten handelt es sich um kameral/doppisch buchende Sonderrechnungen und Zweckverbände, weiterhin um kaufmännisch buchende Zweckverbände und öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 zum Sektor Staat zählen.

Grundgesamtheit

Dargestellt werden alle Bestandteile der kommunalen Ebene.

1) Kernhaushalte der Gemeinden/Gv: Gemeindeverbände (Gv.) sind hierbei Landkreise, die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Bezirksverband Pfalz, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, der Regionalverband Ruhr, der Regionalverband Saarbrücken, der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern, der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), die Bezirke in Bayern, die Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, die Samtgemeinden in Niedersachsen, die Ämter in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, der Kommunale Sozialverband Sachsen sowie die Verwaltungsverbände in Sachsen und die Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen.

2) Extrahaushalte der Gemeinden/Gv.: Als Extrahaushalte werden alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bezeichnet, die nach den Kriterien des ESVG 1995 dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Beispiele für Extrahaushalte sind ausgegliederte Kommunalbetriebe und Zweckverbände zur Erfüllung gemeinsamer Aufgaben, sofern diese die Kriterien für die Zuordnung zum Sektor Staat erfüllen.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

1.Januar bis 31. Dezember des Berichtsjahres. Bei Einheiten, deren Geschäftsjahr nicht mit dem Berichtsjahrzusammenfällt, ist der Berichtsraum das Geschäftsjahr, welches im betreffenden Berichtsjahr endet.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die Rechnungsergebnisse der kommunalen Kern- und Extrahaushalte spiegeln die Struktur der Einnahmen und Ausgaben (bzw. Ein- und Auszahlungen) der Körperschaften der kommunalen Haushalte sowie der nach ESVG 2010 zum Sektor Staat zählenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen nach Arten und Produktbereichen in tiefer haushaltssystematischer Gliederung wider. Erfasst werden

  • für die Kernhaushalte der kommunalen Ebene: bei Anwendung des kameralistischen Rechnungswesens die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben, bei Anwendung des kommunal-doppischen Rechnungswesens die Ein- und Auszahlungen, jeweils nach Arten sowie Aufgabenbereichen oder Produktgruppen entsprechend dem jeweils geltenden Gruppierungs-/Gliederungsplan bzw. Konten- und Produktrahmen.
  • für die Extrahaushalte: die Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben bzw. die Ein- und Auszahlungen sowie die Erträge und Aufwendungen nach Arten und Aufgabenbereichen/Produktgruppen.

Nutzerbedarf

Zu den Hauptnutzern zählen die obersten Behörden des Bundes und der Länder, vor allem Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerien und das Bundesministerium für Bildung und Forschung; außerdem die Deutsche Bundesbank, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, Rechnungshöfe und kommunale Spitzenverbände sowie – mittelbar über die Datenlieferungen an die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) – die EU-Kommission.

Die Rechnungsergebnisse der kommunalen Kern- und Extrahaushalte werden u.a. für Ländervergleiche und tiefergehende Analysen der Haushaltsentwicklungen herangezogen. Durch ihre hohe Genauigkeit und Detailtiefe bieten die Rechnungsergebnisse auch die Möglichkeit, die Ergebnisse der der vierteljährlichen Kassenstatistik über die Einnahmen und Ausgaben der kommunalen Kern- und Extrahaushalte inhaltlich zu vertiefen.

EVAS: 71717

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Alle Kern- und Extrahaushalte erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.

Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • § 3 Finanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)

Bayerisches Landesamt für Statistik

AdresseBayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
+49 911 98208-0+49 911 98208-0
+49 911 98208-6131+49 911 98208-6131

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)