Gemeindestraßen, Informationen zum Straßenbau
Die Gemeinden sind Träger der Straßenbaulast für die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebiets.
Die Gemeinden bauen und unterhalten die Gemeindestraßen innerhalb des Gemeindegebietes.
Nähere Informationen Ihrer Gemeinde zu Gemeindestraßen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.
Informationen zum Thema "Straßen- und Brückenbau in Bayern" finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern (siehe "Weiterführende Links").
- Art. 9 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
- Art. 47 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
Markt Lichtenau - Bauamt
AdresseMarkt Lichtenau - Bauamt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
+49 9827 9211-0+49 9827 9211-0
+49 9827 9211-33+49 9827 9211-33
Dietrich, ChristianAbteilungsleiter
BauamtOrt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)