Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Kirche
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Burg Lichtenau

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Abgaber einer Einkommenssteuererklärung bei Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis

Wenn Sie neben Ihrem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse haben, werden die Arbeitslöhne aus diesen Arbeitsverhältnissen nach Steuerklasse VI besteuert.

Haben Sie neben einem Hauptarbeitsverhältnis noch weitere Arbeitsverhältnisse, benötigen Sie verschiedene Steuerklassen. Bei der Beschäftigung mit dem höheren Gehalt richtet sich Ihre Steuerklasse nach Ihrem Familienstand. Alle weiteren Beschäftigungen werden mit Steuerklasse VI versteuert.

Sie müssen Ihre Arbeitgeber über Ihre weiteren Beschäftigungsverhältnisse informieren, gegebenenfalls schriftlich.

Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Sie sind bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigt.

Bayernweite Ergänzung

Wenn Sie Arbeitslohn aus einem zweiten oder weiteren Beschäftigungsverhältnis beziehen, der nach Steuerklasse VI besteuert wird, müssen sie eine Einkommenssteuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Bayernweite Ergänzung

keine

Bayernweite Ergänzung

keine

  • keine

  • § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 39e Absatz 4 Einkommensteuergesetz (EStG)
  • § 46 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG)

Finanzamt Mittelfranken-West

AdresseFinanzamt Mittelfranken-West
Mozartstr. 25
91522 Ansbach
+49 981 16-0+49 981 16-0

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)