Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Betäubungsmittel, Meldung über die Abgabe

Wenn Sie Betäubungsmittel abgeben, müssen Sie das dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch melden. Um elektronische Abgabebelege über das Formularserver-Belegverfahren zu erstellen, müssen Sie Zugangsdaten beim BfArM beantragen.

Wenn Sie Betäubungsmittel abgeben, müssen Sie einen elektronischen Abgabebeleg erstellen. Ihre Abgabemeldung können Sie dann dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) elektronisch zusenden.

Wenn Sie Betäubungsmittel in geringem Umfang abgeben, können Sie den Abgabebeleg über das elektronische Formularserver-Belegverfahren erstellen. Die Abgabemeldung wird dann elektronisch an das BfArM gesendet.

Das trifft zum Beispiel auf Sie zu, wenn Sie Betäubungsmittel als eine der folgenden Einrichtungen abgeben:

  • Apotheke (Retouren)
  • wissenschaftliche Einrichtung oder
  • handelndes beziehungsweise herstellendes Unternehmen mit geringem Betäubungsmittelverkehr.

Die Zugangsdaten für das Formularserver-Belegverfahren müssen Sie einmalig vorab beim BfArM beantragen.

Wenn Sie Betäubungsmittel in großem Umfang abgeben, können Sie den Abgabebeleg im Rahmen des elektronischen Belegverfahrens (E-Belegverfahren) über einen FTP-Server an die Bundesopiumstelle übermitteln. Das trifft zum Beispiel auf Sie zu, wenn Sie Betäubungsmittel als eine der folgenden Einrichtungen abgeben: 

  • pharmazeutischer Großhandelsbetrieb oder als
  • großer Herstellbetrieb.

  • Sie haben eine Erlaubnis zur Teilnahme am Verkehr mit Betäubungsmitteln oder eine Betäubungsmittel-Nummernzuweisung (BtM-Nummernzuweisung)
  • Bei Nutzung des Formularserver-Belegverfahrens:
    • Sie geben Betäubungsmittel in geringem Umfang ab.
  • Bei Nutzung des elektronischen Belegverfahrens (E-Belegverfahren): 
    • Sie geben Betäubungsmittel in großem Umfang ab. 
       

Für die Abgabe von Betäubungsmitteln müssen Sie elektronische Abgabebelege erstellen. Diese übermitteln Sie dann elektronisch an das BfArM. Abhängig vom Umfang der Abgabe nutzen Sie dafür das Formularserver-Belegverfahren oder das elektronische Belegverfahren.

Für das Formular-Belegverfahren müssen Sie bei erstmaliger Meldung Zugangsdaten beantragen.

Zugangsdaten online beantragen: 

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und öffnen Sie den Online-Antrag.. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. 
  • Senden Sie den Antrag ab. 
  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Ihre Angaben. 
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen. 
  • Sie erhalten ein individuelles Zugangspasswort und einen Link entweder per Post oder digital im Postfach Ihres BundID-Kontos. 

Zugangsdaten per Post, Fax oder E-Mail beantragen: 

  • Senden Sie folgende Angaben formlos an das BfArM:
    • Betäubungsmittel-Nummer (BtM-Nummer)
    • Name und Anschrift der Einrichtung und
    • Ihre Kontaktdaten.
  • Das BfArM prüft Ihre Angaben.
    • Das BfArM benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
  • Sie erhalten ein individuelles Zugangspasswort und einen Link per Post.

Abgabe eines Betäubungsmittels über das Formularserver-Belegverfahren melden:

  • Rufen Sie den BfArM-Formularserver auf. 
  • Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten an. 
  • Erstellen Sie einen Abgabebeleg. 
  • Prüfen Sie die eingegebenen Daten. 
  • Senden Sie den Abgabebeleg elektronisch an das BfArM.  

Abgabe eines Betäubungsmittels über das elektronische Belegverfahren (E-Belegverfahren) melden: 

  • Erstellen Sie einen elektronischen Abgabebeleg. 
  • Übermitteln Sie den Abgabebeleg über den FTP-Server an die Bundesopiumstelle. 
     

Es gibt keine Frist. 

Es fallen keine Kosten an. 

Ihr Antrag auf Zugangsdaten für die Online-Meldung wird innerhalb von 5 Tagen bearbeitet. (5 Tage)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Abgabebeleg 

  • §12 Abs. 2 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)
  • §1 Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV)

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

AdresseBundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
+49 228 99307-0+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207+49 228 99307-5207

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)