Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Inanspruchnahme

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt Sie in Fragen zur Teilhabe. Zum Beispiel, wenn Sie Fragen haben zur Assistenz oder zu Hilfsmitteln oder wenn Sie wissen wollen, was ein Teilhabeplan ist.

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) ist eine wichtige neue Beratungsmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie dient als Lotse in der sozialen Landschaft und unterstützt ratsuchende Personen, sich im Gefüge der Ämter und Fachstellen zurecht zu finden.

Die Beratungsstellen der EUTB sind ein ergänzendes Angebot, das es zusätzlich zu bereits bestehenden Beratungsstrukturen gibt. Grundidee ist die Beratung auf Augenhöhe von Betroffenen für Betroffene. Menschen mit Behinderungen setzen sich in den EUTB-Beratungsstellen als „Experten in eigener Sache“ für die Belange von Menschen mit Behinderungen ein. Deshalb sind die Beratungsstellen der EUTB meist von der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen oder von der Angehörigen-Selbsthilfe organisiert. Diese bringen ihr eigenes Wissen und ihre eigenen Erfahrungen mit ein. Die Beratungsstellen sind nicht an andere behördliche Strukturen angebunden, sondern unabhängig. Auf diese Weise trägt die EUTB dazu bei, Selbstbestimmung und Teilhabe zu stärken und zu fördern.

Bei der EUTB können sich ratsuchende Personen zu ihrer persönlichen Lebenslage beraten lassen. Die Unterstützung erfolgt unter anderem zu folgenden Themen:

  • Beantragung von Leistungen
  • Teilhabe am schulischen Leben und an Bildungsangeboten
  • Teilhabe am Arbeitsleben
  • Teilhabe am Leben der Gemeinschaft, beispielsweise am sozialen und kulturellen Leben
  • Wohnen und Freizeit
  • Mobilität, Pflege und Assistenz

Die EUTB berät

  • Menschen mit Behinderungen
  • Menschen, die von Behinderungen bedroht sind, sowie
  • deren Angehörige.

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der EUTB. Informationen über die Beratungsangebote finden Sie unter "Weiterführende Links".

keine

Die Beratung ist kostenlos.

  • § 32 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Beratungsstellen / Soziale Einrichtungen - Beratungsstellen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)