Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Statistiken im Dienstleistungsbereich, Übermittlung von Daten als Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis

Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.

Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.

Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.

Das betrifft im Rahmen des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Zu diesen Daten können unter anderem gehören:

  • der Wert
    • der steuerlichen und wirtschaftlichen Einnahmen,
    • der Bruttoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
  • die Kosten, untergliedert nach Kostenarten
  • die beschäftigten Personen
  • die Art und Zusammenarbeit der Praxen.

Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Inhaberinnen und Inhaber von:

  • Arztpraxen für Allgemeinmedizin
  • Facharztpraxen
  • Zahnarztpraxen
  • Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten

Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:

  • Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
  • Melden Sie sich im IDEV-Onlineportal an und folgen Sie den dortigen Anweisungen. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
    • Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
  • Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen oder unplausible Angaben zu erläutern.
  • Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.

Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.

Es fallen keine Kosten an.

Wie viel Zeit Sie benötigen, um den Fragebogen zu bearbeiten, hängt von Ihren Vorkenntnissen und den verfügbaren Unterlagen (Jahresabschluss) ab. Das Statistische Bundesamt bestätigt Ihnen unverzüglich die Übermittlung Ihrer Daten anhand eines Sendeprotokolls. (1 bis 2 Stunden)

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • §§ 1 bis 10 Gesetz über Kostenstrukturstatistik (KoStrukStatG)
  • Allgemeine Rechtsgrundlagen

Statistisches Bundesamt

AdresseStatistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
+49 611 75-4863+49 611 75-4863
+49 611 72-4000+49 611 72-4000

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)