Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Beantragung der Löschung

Sie können die freiwillige Mitgliedschaft bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kündigen.

Die Eintragung als freiwilliges Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau kann auf Antrag gelöscht werden (Kündigung der Mitgliedschaft).

Sie sind freiwilliges Mitglied bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Sie müssen die Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragen. 

Mit der Löschung aus der Liste endet die Mitgliedschaft.

Anträge auf Löschung aus der Liste der freiwilligen Mitglieder sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.

keine

Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:

  • Tod der eingetragenen Person,
  • rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
  • dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

  • Art. 12 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Hauptsatzung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

AdresseBayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0+49 89 419434-0
+49 89 419434-20+49 89 419434-20

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)