Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

Direktzum Inhalt springen,zur Suchseite,zum Inhaltsverzeichnis,zur Barrierefreiheitserklärung,eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Lichtenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Markt Lichtenau
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Freiwillige Mitgliedschaft der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Beantragung der Eintragung

Sie können bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

Ingenieuren steht unter bestimmtem Voraussetzungen die Möglichkeit offen, freiwillig Mitglied in der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau zu werden.

  • Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegende berufliche Beschäftigung in Bayern
    und
  • entweder Eintrag in die Liste der Beratenden Ingenieure, ohne im Bauwesen tätig zu sein
    oder
  • Ingenieur nach dem Bayerischen Ingenieurgesetz mit Tätigkeit im Bauwesen, ohne als beratender Ingenieur eingetragen zu sein.

Es muss die Eintragung in die Liste der freiwilligen Mitglieder bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

keine

Bis 31.12.2024: 70,00 EUR

Ab 01.01.2025: 100,00 EUR

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Nachweis über den Wohnsitz (Meldebescheinigung oder Kopie des Personalausweises)
    • Nachweis über den Sitz der Niederlassung oder den Ort der überwiegenden Beschäftigung in Bayern soweit der Wohn- oder Geschäftssitz nicht in Bayern liegen (z.B. durch Arbeitgeberbescheinigung)
    • Nachweis, dass die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Ingenieurin“ nach dem Ingenieurgesetz geführt werden darf, durch Kopien von Abschlussurkunde(n) / Diplom(en), Zeugnis(sen) und Diploma Supplement inklusive Fächerübersicht - bei Masterstudium: zusätzlich Zeugnis/Fächerübersicht des Bachelorstudiums
    • bei Studium im Ausland zusätzlich: Bescheid über die Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur/in
    • Nicht leitende Angestellte / Beamte: aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers/Dienstherren über die Beschäftigung mit Angaben zur Tätigkeit
    • Selbständig Tätige / leitend Angestellte:
      • aktueller Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung
      • bei gewerblicher Tätigkeit: Kopie der Gewerbeanmeldung
      • bei leitend Angestellten: Nachweis der Geschäftsführerstellung, Prokura oder Handlungsvollmacht

  • Art. 12 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
  • Hauptsatzung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
  • §§ 8, 13 Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Bayerische Ingenieurekammer-Bau

AdresseBayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0+49 89 419434-0
+49 89 419434-20+49 89 419434-20

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)