Bescheinigung über gezahlte Beiträge, Anforderung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse
Sie brauchen für Ihre Einkommensteuererklärung eine Bescheinigung über Ihre zur Alterskasse gezahlten Beiträge? Diese Bescheinigung können Sie kostenlos anfordern.
Beiträge zur Landwirtschaftlichen Alterskasse sind in einem bestimmten Umfang steuerlich absetzbar.
Dies gilt für Beiträge von
- Landwirtinnen oder Landwirten,
- deren Ehepartnerinnen oder -partnern beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartnern sowie
- mitarbeitenden Familienangehörigen.
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre gezahlten Beiträge brauchen, können Sie eine entsprechende Beitragsbescheinigung für das jeweilige Steuerjahr anfordern.
Sie können die Bescheinigung auch anfordern, wenn Sie aktuell nicht versichert sind, aber in der Vergangenheit versichert waren. Für sehr lange zurückliegende Zeiträume ist eine Bescheinigung unter Umständen nicht mehr möglich.
Diese Bescheinigung können Sie beispielsweise bei der Geltendmachung von Aufwendungen für die Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Ihre Einkommensteuererklärung verwenden.
Ohne Ihre Anforderung übersenden wir die Bescheinigung allerdings nicht, weil für die Alterskasse keine gesetzliche Verpflichtung besteht die Bescheinigung regelmäßig für alle Versicherten zu erstellen.
In der Bescheinigung sind aus Ihrer Sicht Beiträge nicht vollständig oder nicht richtig aufgeführt? Dann kontaktieren Sie bitte die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Für Sie besteht oder bestand Versicherungspflicht zur Landwirtschaftlichen Alterskasse. Sie haben einen entsprechenden Bescheid erhalten. Das gilt für:
- Landwirtinnen oder Landwirte,
- deren Ehepartnerinnen oder -partner beziehungsweise Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner sowie
- mitarbeitende Familienangehörige.
Die Beitragsbescheinigung können Sie schriftlich, persönlich oder telefonisch anfordern:
Schriftlich:
- Schreiben Sie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) per Post oder E-Mail unter Angabe Ihrer LSV-Mitgliedsnummer.
Persönlich im Beratungsgespräch:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse oder einer Beratungsstelle der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Telefonisch:
- Rufen Sie die Servicenummer der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an und lassen Sie sich mit der für Sie zuständigen Sachbearbeitung verbinden.
Hinweis: Die Beitragsbescheinigung kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie anfordern. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei Ihrer Landwirtschaftlichen Alterskasse ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sich Ihre Landwirtschaftliche Alterskasse ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Für die Anforderung der Beitragsbescheinigung fallen keine Gebühren an.
Sie erhalten die Beitragsbescheinigung in der Regel innerhalb von 1 Woche.
- Erforderliche Unterlage/n
- Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
- bei Anforderung durch andere Personen:
- Vollmacht oder
- Beschluss des Gerichts
- § 15 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I)
- § 25 Abgabenordnung (AO)
- § 25 Einkommenssteuergesetz (EStG)