Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Lawinenwarndienst, Veröffentlichung des Lawinenlageberichts für den bayerischen Alpenraum

Der Lawinenwarndienst umfasst Maßnahmen, die der Warnung der Bevölkerung vor Gefahren durch Lawinen und der Unterrichtung von Behörden und privaten Stellen zur Vorbereitung und Durchführung der Gefahrenabwehr dienen.

Verantwortungsbewusste Skifahrer und Tourengeher können über den täglich aktualisierten Lawinenlagebericht wichtige - mitunter lebenswichtige - Informationen einholen

Lawinen stellen eine tödliche Gefahr dar. Um der Lawinengefahr im winterlichen Gebirge wirksam begegnen zu können, wurde für den bayerischen Alpenraum der Lawinenwarndienst eingerichtet. Aufgabe des Lawinenwarndienstes (LWD) ist es, die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen, das Lawinengeschehen zu dokumentieren sowie Behörden und private Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung der Gefahrenabwehr zu beraten. Um diese Aufgabe erfüllen zu können, haben die betroffenen bayerischen Gemeinden örtliche Lawinenkommissionen eingerichtet. Die Mitglieder der Lawinenkommissionen beurteilen während des Winters die Schneedecken-, Wetter- und Lawinensituation und informieren die jeweilige Gemeinde als Sicherheitsbehörde über die aktuelle Lawinenlage. Bei Bedarf liefern die Lawinenkommissionen Empfehlungen für Lawinensicherungsmaßnahmen (z. B. Sperrungen von Straßen und Skiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen). Die lokalen Informationen bilden die Basis für die örtliche Lawinenwarnung. Die Informationen der Lawinenkommissionen sowie der ehrenamtlichen Helfer an Mess- und Beobachtungsstationen und die Daten der automatischen Messstationen laufen in der Lawinenwarnzentrale (LWZ) zusammen und bilden dort die Grundlage für die überregionale Lawinenwarnung. In der Wintersaison veröffentlicht die LWZ dazu bei ausreichender Schneelage täglich den Lawinenlagebericht für den bayerischen Alpenraum. Wintersportler können über den Lawinenlagebericht wichtige - mitunter lebenswichtige - Informationen einholen. Zu den weiteren Adressaten gehören u. a. die Sicherheitsbehörden, die örtlichen Lawinenkommissionen, der Deutsche Wetterdienst, der Deutsche Alpenverein, die Bergwacht sowie diverse Presseorgane.

 

Schneelage im Bayerischen Alpenraum

Der aktuelle Lawinenlagebericht wird im Internet veröffentlicht (siehe "Weiterführende Links") und ist als E-Mail-Abonnement erhältlich. Auf der Internetseite gibt es zusätzliche Informationen zur Wetter- und Schneelage sowie aktuelle Beiträge über die Arbeit des Lawinenwarndiensts und aus dem Bereich Schnee und Lawinen.

  • Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz - LStVG)
  • Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei (Polizeiaufgabengesetz - PAG)
  • Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)