Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Hochwasser, Herausgabe von Warnmeldungen

Durch Hochwasser können enorme Vermögensschäden entstehen und Menschenleben gefährdet werden. Durch eine frühzeitige Warnung können Hochwasserschäden und die Gefährdungen entscheidend vermindert werden.

Im Hochwassernachrichtendienst werden aufgrund von Niederschlags- und Abflussmessungen, sowie Niederschlagsprognosen Warnungen und Wasserstandsvorhersagen erstellt, an die betroffenen Stellen und Einsatzkräfte gemeldet und die Bevölkerung und die Medien informiert. Die Messdaten werden von den Wasserwirtschaftsämtern gesammelt und zusammen mit den Warnungen im HND-Internet bereitgestellt. Die Warnmeldungen werden über die Landratsämter und kreisfreien Städte an die Gemeinden weitergemeldet. Die Gemeinden informieren die betroffenen Bürger und ergreifen die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Die Bevölkerung kann sich bei der Gemeinde über die örtliche Situation informieren.

Überschreitung bestimmter Meldestufen (Pegelwerte)

  • Verordnung über den Hochwassernachrichtendienst (HNDV)
  • § 79 Abs. 1 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Bayerisches Landesamt für Umwelt

AdresseBayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg
+49 821 9071-0+49 821 9071-0
+49 821 9071-5556+49 821 9071-5556

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)