Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Funkstörungen, Meldung

Wenn Sie eine Funkstörung vermuten, können Sie diese beim Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur melden.

Der Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur berät und unterstützt Sie bei der Ursachensuche von Funkstörungen, auch in Verbindung mit elektromagnetischen Unverträglichkeiten.

Wenn Sie eine Funkstörung melden und die Bundesnetzagentur diese anhand Ihrer Angaben ebenfalls vermutet, wird der Prüf- und Messdienst die Störquelle mit speziellen Mess- und Peilwagen vor Ort ermitteln und Abhilfemaßnahmen einleiten.

Bevor Sie die zentrale Funkstörungsannahme kontaktieren, sollten Sie prüfen, ob es sich bei der Störung nicht um eine der folgenden häufigen Ursachen handelt:

  • ein Defekt an Ihrem Gerät oder ein Bedienfehler,
  • eine ungenügende Funkversorgung,
  • eine unzureichende Antenne

oder

  • ein defektes Antennenanschlusskabel.

In diesen Fällen ist die zentrale Funkstörungsannahme nicht der richtige Ansprechpartner.

Bei Mobilfunk-, Telefon- oder Internetstörungen wenden Sie sich zunächst an Ihren Anbieter des jeweiligen Telekommunikationsdienstes, um auszuschließen, dass dort eine Störung vorliegt.

Auslöser für Funkstörungen

Im Alltag können Sie Störsignale beispielsweise bemerken als:

  • Prasseln im Radio,
  • eingefrorene Fernsehbilder auf dem Fernsehbildschirm,
  • Gerätestörungen oder
  • Störungen beim Internetempfang.

Funkstörungen können zum Beispiel verursacht werden durch:

  • defekte oder Alterungseffekte bei elektrischen Geräten und Funkanlagen,
  • unfachmännisch installierte Satellitenanlagen,
  • Geräte, deren Betrieb in der Europäischen Union nicht zugelassen ist.

Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Geräte ein CE-Kennzeichen tragen und diese bestimmungsgemäß betrieben werden.

Funkstörungen können die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn sie beispielsweise die Funkkommunikation von Rettungsdiensten, Polizei, Feuerwehr oder im Flugverkehr beeinträchtigen.

keine

Eine Funkstörung können Sie online oder telefonisch bei der zentralen Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur melden.

Prüfen Sie zunächst, ob ein technischer Defekt des Geräts oder ein Bedienfehler vorliegt.

Online:

  • Wenn Sie weiterhin eine Funkstörung vermuten, rufen Sie die Internetseite des Bundesportals "verwaltung.bund.de" auf und öffnen Sie das Online-Formular zur Meldung einer Funkstörung. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben. Dort können Sie auch Angaben zu den Störungszeiten machen.
  • Falls Sie Aufnahmen haben, die die Störung dokumentieren, beispielsweise Fotos vom gestörten Fernsehbild oder Tonaufnahmen vom gestörten Radioempfang, können Sie diese als Datei hochladen.

Telefon:

  • Rufen Sie die zentrale Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur an.
  • Beschreiben Sie möglichst genau:
    • was gestört wird
    • wie sich die Störung auswirkt
    • wie häufig und zu welchen Zeiten die Störungen auftreten
  • Die zentrale Funkstörungsannahme der Bundesnetzagentur berät Sie und bespricht mit Ihnen die nächsten Schritte.

Falls eine Störung vermutet wird, vereinbart die Bundesnetzagentur in der Regel einen Termin mit Ihnen vor Ort, um die Störquelle zu ermitteln.

Es gibt keine Frist.

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

  • § 22 Absatz 2 Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz - EMVG)

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

AdresseBundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
+49 228 14-0+49 228 14-0
+49 228 14-8872+49 228 14-8872

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)