Als Fachhauswirtschafter/Fachhauswirtschafterin tragen Sie die Verantwortung für die hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung von Senioren, Kranken oder Personen mit Behinderung.
Sie unterstützen bei der Haushaltsführung, organisieren die hauswirtschaftliche Versorgung in Wohngruppen und binden die betreuten Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten in die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten ein. Sie übernehmen Aufgaben der Grundpflege und arbeiten Mitarbeiter ein.
Informationen zu Berufsbild, Zulassungsvoraussetzungen und Prüfung finden Sie im Faltblatt "Geprüfte Fachhauswirtschafterin - Geprüfter Fachhauswirtschafter" des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (siehe unter "Weiterführende Links").
Zuständig für die Fortbildung sind in Bayern die Regierungen.