Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Handwerkskarte, Erhalt

Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. 

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

    In die Handwerkskarte sind getragen:

    • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
    • der Betriebssitz,
    • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
    • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
    • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

    Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

    Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.

    Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.

    keine

    Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    • § 10 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO)

    Handwerkskammer für Mittelfranken

    AdresseHandwerkskammer für Mittelfranken
    Sulzbacher Straße 11-15
    90489 Nürnberg
    +49 911 5309-0+49 911 5309-0
    +49 911 5309-288+49 911 5309-288

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)