Dienstleistungen: Marktgemeinde Lichtenau

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Künstlersozialkasse, Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.

Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse. Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie:

  • über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind und
    • von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
    • keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung haben.

Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre:

  • private oder
  • freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest.

Die Künstlersozialkasse braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die Künstlersozialkasse die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.

Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die Künstlersozialkasse kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse zuschussberechtigt.
  • Die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Versicherung haben sich verändert.

Wenn sich die Beiträge bei Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung verändern, erhalten Sie ein entsprechendes Schreiben von Ihrer Versicherung.
Sie können der Künstlersozialkasse online oder per Post Ihre veränderten Beiträge mitteilen.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können.
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 15 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen.
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen.
  • Anschließend können Sie nähere Angaben zu Ihrem geänderten Beitrag machen und das Schreiben Ihrer Versicherung hochladen.
  • Gleiches gilt für Beitragsänderungen von Familienangehörigen, die bei Ihnen mitversichert sind.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie das PDF-Formular " Mitteilung für Zuschussempfänger über geänderte Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus.
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Fügen Sie dem PDF-Formular bitte das Schreiben Ihrer Versicherung über die geänderte Beitragshöhe bei.
  • Gleiches gilt für Beitragsänderungen von Familienangehörigen, die bei Ihnen mitversichert sind.
  • Drucken Sie das ausgefüllte PDF aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse.

Sie erhalten von der Künstlersozialkasse eine schriftliche Bestätigung. Gegebenenfalls erhalten Sie zudem eine neue Beitragsmitteilung.

Teilen Sie der Künstlersozialkasse die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bitte sofort mit.

 Es fallen keine Kosten an.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen. (3 bis 4 Wochen)

  • Erforderliche Unterlage/n

    Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:

    • Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.

  • § 10 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • § 10a Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
  • § 11 Absatz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)

Künstlersozialkasse

AdresseKünstlersozialkasse
Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven
+49 4421 9734051500+49 4421 9734051500
+49 4421 7543-5080+49 4421 7543-5080

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)