Medienförderung, Beantragung
Ziel der Bayerischen Medienförderung ist es, die Vielfalt und Leistungsfähigkeit des Medienstandorts Bayern zu stützen und auszubauen.
Gefördert werden können Einrichtungen und Unternehmen, die durch ihre Tätigkeiten einen besonderen Beitrag zur Entwicklung des Medienstandorts leisten.
Als Zuwendungsempfänger kommen grundsätzlich alle privatrechtlichen Unternehmen und Einrichtungen (Vereine) in Frage, die im Bereich Medien tätig sind.
Das beantragte Vorhaben muss einen wesentlichen Mehrwert für den Medienstandort Bayern bieten. Hierauf ist im Antrag ausdrücklich einzugehen.
Der Antrag ist schriftlich, elektronisch oder über das bereitgestellte Online-Verfahren bei der Bayerischen Staatskanzlei einzureichen.
Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung Kontakt zur Bayerischen Staatskanzlei aufzunehmen.
Neben dem Zuwendungsantrag sind eine ausführliche Vorhabensbeschreibung sowie ein Finanzierungsplan vorzulegen.
- Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
- Finanzierungsplan
- ggf. De-minimis-Erklärung, detaillierte Projektbeschreibung u.ä.
- Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO)
- Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung – BayHO)
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)