Aktuelles: Marktgemeinde Lichtenau

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FFH-Lebensraumtypenmonitoring 2026–2028: Erfassung wertvoller Natur in unserer Region

icon.crdate24.02.2026

Im Zeitraum 2026 bis 2028 werden in Bayern ausgewählte Lebensraumtypen erneut erfasst. Die Untersuchungen erfolgen stichprobenartig – auch in unserer Gemeinde – und dienen der EU-weiten Berichterstattung zum Zustand geschützter Lebensräume.

Information über das FFH-Lebensraumtypenmonitoring von 2026 bis 2028

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Lebensraumtypen erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.

In unserem Gemeindegebiet befindet sich mindestens eine Probefläche eines oder mehrerer Lebensraumtypen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2026 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden. Eine genaue Terminierung des Begangs ist aus arbeits- und wettertechnischen Gründen vorab nicht möglich. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt zur Verfügung.