Kommunalwahl 2026
icon.crdate30.01.2026
Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen 2026 statt. Dabei werden für die kommenden sechs Jahre die kommunalen Mandatsträger gewählt – unter anderem Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderätinnen und Gemeinderäte sowie Landrätinnen, Landräte und die Mitglieder der Kreistage.
Auch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lichtenau sind aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und aktiv an der demokratischen Mitbestimmung teilzunehmen. Die Kommunalwahlen 2026 entscheiden darüber, wer vor Ort Verantwortung übernimmt und die Entwicklung unserer Gemeinde und des Landkreises mitgestaltet. Jede Stimme zählt!
Ausführliche Informationen zu Wahlterminen, Wahlrecht und dem Ablauf der Kommunalwahlen in Bayern finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Briefwahl
Wer am Wahltag verhindert ist oder bequem von zu Hause aus wählen möchte, kann die Briefwahl online beantragen. Die Beantragung ist über das Serviceportal möglich:
Beantragungszeiträume:
Hauptwahl: 01.02.2026, 07:00 Uhr bis 02.03.2026, 23:59 Uhr
Stichwahl: 09.03.2026, 07:00 Uhr bis 16.03.2026, 23:59 Uhr
Hinweis: Der Versand von beantragten Briefwahlunterlagen ist per Gesetz bei der aktuellen Wahl erst ab 16. Februar 2026 gestattet.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Unionsbürgerinnen und -bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens zwei Monaten den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen (in der Regel den Hauptwohnsitz) in der jeweiligen Kommune haben.
Bekanntmachungen
Bekanntmachung Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis (PDF-Dokument, 8,20 MB, 29.01.2026)
Bekanntmachung Wahlausschuss Zulassung Bürgermeister (PDF-Dokument, 843,22 KB, 21.01.2026)
Bekanntmachung Wahlausschuss Zulassung Gemeinderat (PDF-Dokument, 761,63 KB, 21.01.2026)
Anlage zur Bekanntmachung Wahlausschuss Zulassung Gemeinderat (PDF-Dokument, 2,90 MB, 21.01.2026)




