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Neuerungen zu Passfotos ab 01.05.2025

icon.crdate30.04.2025

Neue Regelung zu biometrischen Passfotos für Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel Ab dem 01.05.2025 dürfen Bürgerämter und Ausländerbehörden nur noch digitale Passbilder für Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose verwenden.

Neue Regelung zu biometrischen Passfotos für Ausweisdokumente und Aufenthaltstitel

Ab dem 01.05.2025 dürfen Bürgerämter und Ausländerbehörden nur noch digitale Passbilder für Personalausweise, Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose verwenden. Die Passfotos müssen zudem über eine gesicherte Verbindung an die Behörden geschickt werden. Dies soll die Sicherheit erhöhen, indem Fälschungen und Manipulationen verhindert werden.

Aktueller Hinweis

Im Bürgerbüro ist es aufgrund der Umstellung auf das ab 01.05. gültige neue Verfahren zur Erstellung digitaler Passbilder zur Zeit noch nicht möglich, Lichtbilder vor Ort im Haus anzufertigen. 

Zertifizierte Fotostudios in Ihrer Nähe

Digitale Passfotos können Sie bei zertifizierten Fotostudios oder teilnehmenden Drogeriemärkten aufnehmen lassen. Dort erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bei Ihrem Termin zur Beantragung eines neuen Ausweisdokuments vorlegen. So kann die Behörde Ihr digitales Passfoto zweifelsfrei zuordnen.

Eine Übersicht über die zertifizierten Fotografinnen und Fotografen in Ihrer Nähe erhalten Sie unter anderem hier:

 

Bundesdruckerei - Fotomustertafel für biometrische Possfotos