Aktuelles: Marktgemeinde Lichtenau

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Kirche
Rathaus
Burg Lichtenau

Grundsteuerreform 2025

icon.crdate22.10.2024

Wichtige Informationen für alle Grundstückseigentümer

Grundsteuerreform zum 01.01.2025 - Wichtige Informationen für alle Grundstückseigentümer

Der Marktgemeinderat Lichtenau hat in der öffentlichen Sitzung vom 17.10.24 die Hebesätze ab dem Jahr 2025 wie folgt beschlossen (wie im Mitteilungsblatt November 2024 – vom 08.11.2024 - veröffentlicht):

                              - Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft):               450 vom Hundert

                              - Grundsteuer B (Grundstücke und Gebäude):             370 vom Hundert

Durch die Umstellung von einem wertabhängigen auf ein wertunabhängiges System auf Basis der Gebäude- und Grundflächen kann sich die Steuerbelastung des einzelnen Steuerpflichtigen zum Teil erhöhen oder vermindern.

Seit 2022 werden aufgrund der abgegebenen Grundsteuererklärungen folgende Bescheide vom Finanzamt versandt:
* Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022
* Bescheid über den Grundsteuerwert auf den 01.01.2022
* Bescheide über den Grundsteuermessbetrag auf den 01.01.2025

Diese Grundlagenbescheide des Finanzamts sind Ausgangsbasis für die Erstellung der Grundsteuerbescheide des Marktes Lichtenau ab 01.01.2025.

Bitte prüfen Sie die Bescheide des Finanzamtes unbedingt auf Richtigkeit anhand Ihrer Angaben in der Grundsteuererklärung und vergleichen Sie diese Daten mit dem Grundsteuerbescheid des Marktes Lichtenau.

Die Angaben des Finanzamtes finden Sie auf dem Grundsteuerbescheid entweder auf Seite 1 unten oder auf Seite 2 oben:

Hier zwei Beispiele:     Der Betrag in der Spalte „Messbetrag EUR“ muss mit dem Betrag auf dem
                                    Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt übereinstimmen – bitte prüfen:

  

Kontaktdaten Finanzamt Ansbach

Finanzamt Ansbach
Mozartstr. 25
91522 Ansbach

 

Telefonnummer: 0981/16-0

poststelle.fa-an@finanzamt.bayern.de

Bitte geben Sie bei Anfragen immer das betreffende Aktenzeichen an!

Allgemeine Fragen in Kürze (FAQ):

1. Sie haben eine Grundsteuererklärung abgegeben, aber noch keinen Messbescheid vom Finanzamt erhalten:

Setzen Sie sich mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung und erkundigen Sie sich, ob die Erklärung eingegangen ist, oder noch ergänzende Unterlagen benötigt werden.

2. Wann erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid?

Der Markt Lichtenau versendet die Bescheide Anfang Januar, sofern ein Messbescheid des Finanzamtes vorliegt.
Sollten Sie trotz vorliegendem Messbescheid bis zum 31.01.2025 keinen Grundsteuerbescheid erhalten, melden Sie das bitte beim Markt Lichtenau unter steueramt(@)markt-lichtenau.de

3. SEPA-Mandat - Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben bestehen:

Möchten Sie ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, finden Sie den Vordruck auf der Homepage des Marktes Lichtenau unter: SEPA_Lastschriftmandat (PDF-Dokument, 14,41 KB, 10.01.2022)

4. Dauerauftrag:

Falls Sie Ihre Grundsteuerbeträge per Dauerauftrag bezahlen, denken Sie bitte daran, diesen bei Ihrer Bank rechtzeitig umzustellen.

5. Wie berechnet sich die Grundsteuer?

  1. Hier ein Beispiel für die Grundsteuer B:
    Grundsteuermessbetrag         x          Hebesatz         =          Grundsteuer
         112,66 €                          x          3,70                 =          416,84 €

6. Land- und Forstwirtschaft:

Neu sind in einigen Fällen ab 2025 getrennte Bescheide bei Land- und Forstwirtschaft: Es gibt in der Regel zwei Aktenzeichen und zwei Bescheide. Ein Aktenzeichen gilt für das „bebaute Grundstück“ (Haus, Hofstelle) und ein zweites Aktenzeichen für die Land- und Forstwirtschaft mit Flur-Nummern.

Wenn Sie einen Grundsteuerbescheid für dieses neue Objekt erstmalig erhalten, liegt diesem Bescheid ein SEPA-Lastschriftmandat bei. Bitte verwenden Sie diese Vorlage.

7. Das Objekt wurde veräußert – was ist zu beachten?

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Schuldner ist derjenige, dem das Objekt zum 01.01. des Kalenderjahres zugerechnet wird. Wenn Sie Ihr Objekt innerhalb des Jahres verkaufen, bleiben Sie bis zum Ende des Jahres Steuerschuldner.

Sollten Sie nicht mehr Eigentümer sein, aber einen Grundsteuerbescheid vom Markt Lichtenau erhalten, melden Sie sich bitte beim Markt Lichtenau unter:

steueramt(@)markt-lichtenau.de

Bis zum Erlass eines Änderungsbescheides sind Sie gegenüber der Gemeinde zahlungspflichtig. Überzahlte Beträge werden selbstverständlich erstattet

8. An wen wenden Sie sich bei Fragen?

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag und der zugrundeliegenden Grundstücksdaten wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt (Kontaktdaten siehe Nummer 12).

Bei Fragen zum Hebesatz wenden Sie sich bitte an den Markt Lichtenau per E-Mail unter: steueramt(@)markt-lichtenau.de

9. Korrektur:

Eine Korrektur von Grundsteuerbescheiden ist nur möglich, wenn dem Markt Lichtenau ein geänderter Grundsteuermessbescheid des zuständigen Finanzamtes vorliegt.

Änderungen der zugrundeliegenden Daten zum Grundsteuermessbetrag senden Sie deshalb an das Finanzamt mit dem Vordruck „Grundsteueränderungsanzeige“:

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Weitere_Themen_A_bis_Z/Grundsteuer/BayGrSt_5_Grundsteueraenderungsanzeige.pd

10. Flurnummer (FlNr.) ist auf dem Grundsteuermessbescheid vom Markt Lichtenau nicht korrekt:

Die Eingabemöglichkeit der zugehörigen Flurnummern ist im Schreibfeld leider begrenzt. Deshalb wurde, wenn die Flurnummern nicht vollständig erfasst wurden, der Zusatz „u.a.“ (und andere) aufgeführt.

Sollten auf Ihrem Grundsteuerbescheid falsche Flurnummern, oder veraltete Bezeichnungen der Flurnummern (vor der Flurbereinigung) stehen, so informieren Sie bitte den Markt Lichtenau per E-Mail unter:

steueramt(@)markt-lichtenau.de

11. Widersprüche gegen Grundsteuerbescheid:

Gegen den Grundsteuerbescheid kann, wie gegen alle Bescheide, Widerspruch eingelegt werden. Der Grundsteuerbescheid des Marktes Lichtenau beinhaltet allerdings nur die Berechnung
„Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer“.


Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid des Marktes Lichtenau ist nicht zielführend, wenn Sie den Grundsteuermessbetrag widersprechen wollen.
Unstimmigkeiten beim Grundsteuermessbetrag können ausschließlich über das zuständige Finanzamt geklärt werden.

12. Gegen den Grundsteuerbescheid wurde Rechtsbehelf eingelegt, muss dennoch die erste Rate zum 15.02.25 entrichtet werden?

Ja, der Rechtsbehelf entfaltet keine aufschiebende Wirkung. Bis zur Klärung müssen deshalb alle Zahlungstermine eingehalten werden. Bei Änderung des Grundsteuerbescheids erfolgt automatisch eine Verrechnung der bereits geleisteten Beträge.

13. Kontaktdaten Finanzamt Ansbach – bitte geben Sie bei Anfragen immer das betreffende Aktenzeichen an:

Finanzamt Ansbach
Mozartstr. 25
91522 Ansbach

Telefonnummer: 0981/16-0

Formlose Anfragen oder ausgefüllte Grundsteueränderungsanzeigen senden Sie bitte mit dem betreffenden Aktenzeichen an das Finanzamt Ansbach per Post oder per E-Mail an:

poststelle.fa-an(@)finanzamt.bayern.de

14. Kontaktdaten Markt Lichtenau

Markt Lichtenau
Steueramt
Ansbacher Str. 11
91586 Lichtenau

E-Mail: steueramt(@)markt-lichtenau.de

Telefonnummer: 09827/9211-21     Ansprechpartner: Frau Haupt und Frau Blank

15. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: