Was gilt im Rathaus des Marktes Lichtenau
Das Rathaus ist telefonisch und per E-Mail für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar, Publikumsverkehr im Rathaus erfolgt weiterhin mit FFP2-Maske und soweit möglich nur mit Terminvereinbarung. Von der Terminvereinbarung ausgenommen ist die Abholung von Gelben Säcken. Wir bitten Sie, weiterhin die Hygienemaßnahmen (AHF+A+L) zu beachten.
Wer seine Angelegenheiten bequem von zuhause aus erledigen möchte, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen.
Wir bedanken und für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe!
7-Tages-Inzidenzwert Landkreis Ansbach
Auf der Internetseite des LK Ansbach werden Sie tagesaktuell über den 7-Tages-Inzidenzwert für den Landkreis Anbach informiert.
Was gilt aktuell in Bayern?
Corona: Was gilt aktuell in Bayern?
In Bayern gilt:
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16.BayIfSMV)
Das Beibehalten der allgemeinen Schutz- und Hygienemaßnahmen wie der Mindestabstand, das Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen sowie freiwillige Maßnahmen wie die Lenkung von Besucherströmen und Desinfektion wird weiterhin empfohlen.